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BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 21/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de
Verwerfung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 03.06.2022 - 1 VAs 14/22
- OLG Saarbrücken, 11.07.2022 - 1 VAs 14/22
- BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 21/22
- BGH, 14.09.2022 - 5 ARs 25/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Antrags auf Überstellung …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 21/22
Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 13. Juni 2022 angegriffene Beschluss (Az.: 1 VAs 14/22) ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21). - BGH, 29.09.2021 - 5 ARs 20/21
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig (hier: Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 21/22
Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 13. Juni 2022 angegriffene Beschluss (Az.: 1 VAs 14/22) ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
- BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 35/22
Untersagung der Beantragung bzw. des Erlasses von Durchsuchungsbeschlüssen
Die ausnahmslos unsubstantiierten Eingaben des Beschwerdeführers waren bereits vielfach Gegenstand von Senatsentscheidungen (vgl. nur 5 ARs 10/22, 5 ARs 11/22, 5 ARs 21/22, 5 ARs 22/22, 5 ARs 23/22 und 5 ARs 24/22). - BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 36/22
Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen
Die ausnahmslos unsubstantiierten Eingaben des Beschwerdeführers waren bereits vielfach Gegenstand von Senatsentscheidungen (vgl. nur 5 ARs 10/22, 5 ARs 11/22, 5 ARs 21/22, 5 ARs 22/22, 5 ARs 23/22 und 5 ARs 24/22).